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Wohnrecht

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Rechtsgebiet:
Wohnrecht
Stichworte:
Wohnrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Kapitalwert eines Wohnrechts kann beispielsweise wie folgt berechnet werden:

1)  

jährlicher Wert des lebensl. Wohnrechtes und Mitbenützungsrechtes für Hofraum und Garten

CHF 36’000

2)  

mittlere Lebenserwartung nach:

 
  a) Schaetzle/Weber, Kapitalisieren, Zürich 2001, Beispiel 51b, S. 300 f., Lebenslanges Wohnrecht (ZGB 776)  
  b)

Stauffer/Schaetzle, Barwerttafeln, Zürich 2001, Tafel 42, S. 448, von

 
   

– Max Mustermann, Alter 73 Jahre

12,87 Jahre
   

– Esther Mustermann-Huber, Alter 70 Jahre

20,04 Jahre
3)  

Dauer des Wohnrechtes: lebenslänglich

 
4)  

Faktor nach:

 
  a) Schaetzle/Weber, Kapitalisieren, Beispiel 51b, S. 300 f., Lebenslanges Wohnrecht (ZGB 776)  
  b) Stauffer/Schaetzle, Barwerttafeln, Zürich 2001, Tafel 20y, S. 283, Zinssatz 4,5 % (nachstehend nur noch Mortalitätsfaktor von Esther Mustermann-Huber bei ihrem Alter von 70 Jahren) 12.83
    Kapitalwert = 12.83 (4b) x 36’000 (1) CHF 461’880.–

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