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Wohnrecht

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Fazit

Rechtsgebiet:
Wohnrecht
Stichworte:
Wohnrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das Wohnrecht ist prädestiniert für Grundeigentümer, die lebzeitig

  • die Verantwortung als Grundeigentümer (Kosten des a.o. Unterhalts und der Erneuerung) an einen Nachkommen abgeben wollen; gegenüber der Nutzniessung geht hier die Verantwortung noch weniger weit.
  • die Vermögensnachfolge und/oder den Übernahmepreis ebenfalls lebzeitig bestimmen wollen.
  • die Immobilie nicht an Dritte veräussern wollen, um keine Grundsteuern bezahlen zu müssen (Achtung für den erwerbenden Nachkommen: latente Steuern).

Alternativen lebzeitig:

Dem Instrument Wohnrecht als letztwillige Nachfolgeplanung liegen zu Grunde

  • die gleichen Motive wie bei der lebzeitigen Vermögensnachfolge, wobei die Abgabe des „nackten Eigentums“ erst im Todesfall stattfinden soll.
  • die Gedanken der Steuerung von Nutzen (weiterhin mögliche Objektnutzung durch den überlebenden Ehegatten) und/oder möglichst viel Eigentum an bestimmte Erben, die nicht die dereinstigen Erben des Wohnberechtigten sind!

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