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Gegenstand

Als Wohnrechts-Gegenstand kommen in Frage

  • das ganze Gebäude oder die ganze Wohnung = ausschliessliches Wohnrecht
  • bestimmte Teile eines Gebäudes („Winkel im Haus“) oder einer Wohnung („Zimmer“) = Mitbenutzungsrecht
  • eine Kombination wie ausschliessliches Wohnrecht und Mitbenutzungsrecht an den Nasszellen (Bad, Dusche, WC)
  • als Nebenrecht die ausschliessliche oder Mitbenutzung des Gartens.

Das Wohnrecht endet mit dem Ablauf der vereinbarten Gültigkeitsdauer, mit dem Verzicht oder dem Tod des Wohnberechtigten.

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