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Unentgeltliche Ausübung / Wohnberechtige Person

Unentgeltliche Ausübung

Die Ausübung des Wohnrechtes erfolgt – sofern nicht etwas anderes vereinbart ist – unentgeltlich, d.h. es ist kein monatlicher Zins zu bezahlen.

Wohnberechtigte Person

Das Wohnrecht kann bestellt werden:

  • nur zugunsten einer natürlichen Person.

Die Bestellung zugunsten einer juristischen Person ist unzulässig.

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